ELER Förderung von Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in Thüringen – Förderinitiative FILET
Das Förderprogramm ELER - Förderung von Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen im Rahmen der Förderinitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen (FILET) bietet wertvolle Unterstützung für die Landwirtschaft. Es wird vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert und zielt auf die Verbesserung des Wissensaustauschs ab.
Kurzzusammenfassung des Programms
Dieses Programm unterstützt Bildungsträger und Landwirte in Thüringen durch die Förderung von Qualifizierungs-, Demonstrations- und Informationsmaßnahmen. Der Fokus liegt auf der Stärkung der ländlichen Entwicklung, indem Wissen in der Landwirtschaft transferiert wird. Es handelt sich um eine Initiative, die den Sektor nachhaltig voranbringt, indem sie praktische Schulungen und Beratungen ermöglicht.
Kumulierbarkeitsregeln
Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist nicht zulässig, wenn dieselben Kosten bereits durch andere EU- oder nationale Förderungen abgedeckt sind. Dies richtet sich nach Art. 65 Abs. 11 der VO (EU) Nr. 1303/2013. Das Programm unterliegt den EU-Beihilferegeln, einschließlich der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis-Regelung), falls anwendbar. So wird eine faire und transparente Fördervergabe gewährleistet.
Potentielle monetäre Vorteile
Kategorien des monetären Mehrwerts
Das Programm bietet hauptsächlich Zuschüsse in einer Höhe von 10.000 bis 50.000 €, abhängig von der Art und dem Umfang der Maßnahme, wie Schulungen oder Beratungsleistungen. Darlehen sind nicht relevant, da keine Darlehenskomponente vorgesehen ist. Ebenso gibt es keine steuerlichen Vergünstigungen.
Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts
Der monetäre Mehrwert wird als mittel eingestuft. Diese Zuschüsse stellen einen relevanten finanziellen Vorteil für Bildungsträger und Landwirte dar und können die Umsetzung von Projekten erheblich erleichtern.
Hinweis auf indirekte Vorteile
Neben den direkten Zuschüssen bietet die Teilnahme Zugang zu Netzwerken und Fachwissen. Dies fördert langfristig Wettbewerbsvorteile und Innovationen in der Landwirtschaft, was den ländlichen Raum nachhaltig stärkt.
Bedingungen für Antragsannahme
Antragsteller müssen Bildungsträger oder landwirtschaftliche Betriebe in Thüringen sein, die Maßnahmen im Bereich Wissenstransfer oder Informationsverbreitung umsetzen. Die geförderten Aktivitäten müssen den Zielen der ländlichen Entwicklung gemäß ELER entsprechen, sei es in der Förderperiode 2014-2020 oder 2021-2027.
Zusätzlich ist die Einhaltung der EU-Publizitätsvorschriften erforderlich, wie der Hinweis auf EU-Förderung in allen Veröffentlichungen. Antragsteller müssen alle notwendigen Unterlagen und Nachweise zur Zielerreichungskontrolle (Monitoring) bereitstellen und Belege für mindestens 10 Jahre aufbewahren.
Es besteht Zustimmung zu Prüfungsrechten durch die Bewilligungsbehörde, den Thüringer Rechnungshof und EU-Stellen. Eine Doppelförderung für dieselben Kosten durch andere Programme ist ausgeschlossen, um Transparenz und Effizienz zu wahren.
Dieses Programm ist eine ideale Gelegenheit für alle, die den Wissenstransfer in der thüringischen Landwirtschaft vorantreiben möchten.