Innovationsfonds SH: Beteiligungskapital für Start-ups und KMU in Schleswig-Holstein

Der Innovationsfonds SH ist ein zentrales Förderprogramm für unternehmerische Innovationen in Schleswig-Holstein. Es richtet sich an Start-ups, junge und innovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Existenzgründer, Handwerksbetriebe sowie Unternehmensnachfolger. Das Programm stärkt die Eigenkapitalbasis und fördert Wachstum durch Beteiligungskapital in verschiedenen Phasen des Unternehmenslebens.

Kurzzusammenfassung des Innovationsfonds SH

Der Innovationsfonds SH bietet Beteiligungskapital in Form von stiller oder offener Beteiligung. Ziel ist die Unterstützung in der Seed-, Start-up- und Wachstumsphase. Förderungen umfassen Summen von 50.000 € bis 1.000.000 €, abhängig von der Unternehmensphase – beispielsweise bis zu 500.000 € in der Seed-Phase und bis zu 1.000.000 € in der Wachstumsphase. Die Beteiligung orientiert sich an marktkonformen Modellen und entspricht den EU-Beihilferechtlichen Vorgaben.

Kumulierbarkeitsregeln und EU-Konformität

Das Programm ist EU-beihilferechtlich konform gestaltet. Die Beteiligungsentgelte folgen dem marktkonformen Brandenburg-Modell. Bei Entgelten unter diesem Niveau kann die Förderung unter die De-minimis-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013) fallen. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, solange die EU-Beihilfegrenzen eingehalten werden. Dies ermöglicht flexible Finanzierungsstrategien für innovative Projekte in Schleswig-Holstein.

Potentielle monetäre Vorteile des Innovationsfonds SH

Kategorien des monetären Mehrwerts

Zuschüsse sind nicht zutreffend, da die Förderung rein als Beteiligungskapital erfolgt. Darlehen sind nicht direkt vorgesehen, jedoch können beteiligungsähnliche Investitionen wie stille Beteiligungen vereinbart werden. Diese haben eine Laufzeit von in der Regel 10 Jahren (endfällig, optional verlängerbar um 5 Jahre) und ermöglichen eine ratierliche Tilgung ab dem 5. Jahr. Das Beteiligungsentgelt besteht aus einer festen und einer gewinnabhängigen Komponente, typischerweise 8,25 % plus 1,25 % pro Jahr, bonitätsabhängig. Steuervergünstigungen werden nicht direkt gewährt.

Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts

Der monetäre Nutzen ist hoch, dank der hohen Beteiligungssummen und attraktiven Konditionen. Offene Beteiligungen belasten nicht mit Zinsen, und die bilanzielle Einordnung als echtes Eigenkapital verbessert die Finanzlage. Dies schafft eine starke Basis für Wachstum und Innovationen in Schleswig-Holstein.

Hinweis auf indirekte Vorteile

Neben dem Kapital gewinnt man Zugang zu wertvollen Netzwerken durch Kooperationen mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein (MBG) und der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH). Die Beteiligung kann private Investoren anziehen und die Wettbewerbsfähigkeit langfristig steigern.

Bedingungen für die Antragsannahme beim Innovationsfonds SH

Antragsberechtigt sind KMU nach EU-Definition (weniger als 250 Beschäftigte, Jahresumsatz ≤ 50 Mio. € oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. €) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Sanierungen und die Ablösung bestehender Bankverbindlichkeiten sind ausgeschlossen. In Seed- und Start-up-Phase ist ein Eigenkapitalbeitrag der Gesellschafter von mindestens 25.000 € erforderlich. Das Vorhaben muss innovativ sein, sei es durch technische oder nicht-technische Neuerungen wie neue Produkte, Dienstleistungen, Prozesse oder Geschäftsmodelle. Zudem müssen die Nachhaltigkeitsleitlinien der IB.SH eingehalten werden, was kontroverse Geschäftsfelder und Verstöße gegen verantwortungsvolle Unternehmensführung ausschließt.

Das Innovationsfonds SH bietet eine solide Unterstützung für innovative Unternehmen in Schleswig-Holstein und trägt zur Stärkung der regionalen Wirtschaft bei.

Innovationsfonds SH: Beteiligungskapital für Start-ups und KMU in Schleswig-Holstein