A2 Branchenspezifische Qualifizierungsvorhaben: Förderung für innovative Weiterbildungen in Schleswig-Holstein | Förderflink
Das Förderprogramm A2 Branchenspezifische Qualifizierungsvorhaben im Rahmen des Landesprogramms Arbeit und des ESF Plus 2021–2027 zielt auf Schleswig-Holstein ab. Es richtet sich an Weiterbildungseinrichtungen, die innovative Qualifizierungsmodule für Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) entwickeln und erproben möchten. Fokusbereiche umfassen erneuerbare Energien, Energiewirtschaft, Informationstechnologie, Umwelt und Klima. Das Programm hilft, berufliche Anforderungen anzupassen und Fachkräfte zu sichern.
Kurzzusammenfassung des Programms
Dieses Förderprogramm unterstützt Bildungsträger in Schleswig-Holstein dabei, maßgeschneiderte Weiterbildungsangebote zu schaffen. Es geht um die Anpassung an zukünftige Arbeitsmarktanforderungen in wachstumsstarken Branchen. Durch die Förderung werden Projekte realisiert, die die Wettbewerbsfähigkeit von KMU stärken und den Übergang zu nachhaltigen Technologien erleichtern. Die Initiative ist Teil des Europäischen Sozialfonds Plus und betont Innovation in der beruflichen Qualifizierung.
Kumulierbarkeitsregeln
Eine Doppelförderung mit anderen Mitteln aus Bundes-, Landes- oder ESF-Plus-Quellen ist nicht zulässig. Antragsteller müssen eine klare Abgrenzung zu bereits geförderten Projekten nachweisen. Das Programm unterliegt den EU-Beihilferegeln, um faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. So wird sichergestellt, dass Fördermittel effizient und gezielt eingesetzt werden.
Potentielle monetäre Vorteile
Das Programm bietet erhebliche finanzielle Unterstützung, insbesondere durch Zuschüsse. Diese decken bis zu 85 % der förderfähigen Gesamtausgaben ab, abhängig von der Projektgröße und Kostenstruktur. Bei umfangreichen Initiativen können Beträge über 50.000 € möglich sein. Darlehen oder Steuervergünstigungen spielen keine Rolle, da der Fokus auf reinen Zuschüssen liegt.
Die Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts ist hoch, dank der attraktiven Zuschussquote. Indirekte Vorteile umfassen den Zugang zu Netzwerken mit KMU in relevanten Branchen. Zudem entstehen Marktvorteile durch die Entwicklung innovativer Module, die die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Bildungsträgern langfristig verbessern.
Bedingungen für Antragsannahme
Antragsberechtigt sind Bildungsträger beruflicher Qualifizierung mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, außerhalb der Landesverwaltung. Eine Kooperation mit maximal einem weiteren Bildungsträger ist erlaubt, aber eine Zusammenarbeit mit KMU (weniger als 250 Beschäftigte, Jahresumsatz bis 50 Mio. € oder Bilanzsumme bis 43 Mio. €) in Schleswig-Holstein ist obligatorisch.
Es ist eine Eigenbeteiligung erforderlich: Mindestens 10 % für den Bildungsträger und 5 % für die beteiligten KMU der förderfähigen Ausgaben. Die Antragsfrist endete am 30.06.2023, Projekte laufen von 01.10.2023 bis 30.09.2025, mit Option auf eine sechsmonatige Verlängerung.
Förderfähig sind Personal-, Sach- und Gemeinkosten. Ein detaillierter Projektplan mit Arbeitspaketen und Meilensteinen muss vorgelegt werden. Die Einhaltung von EU-Vorgaben zu Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit sowie bereichsübergreifenden Grundsätzen wie Geschlechtergleichstellung und Barrierefreiheit ist zwingend.
Ausschlüsse gelten für KMU in Insolvenzverfahren, mit Zwangsvollstreckung oder Beteiligung öffentlicher juristischer Personen ab 25 %. Ebenso sind bestimmte Branchen wie Landwirtschaft oder Fischerei nicht förderfähig.
Diese Übersicht fasst die wesentlichen Aspekte des Programms zusammen und eignet sich für Bildungsträger und Unternehmen, die ähnliche Fördermöglichkeiten in Schleswig-Holstein prüfen möchten.