Modellprogramm zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung: Förderung innovativer Pflegeprojekte
Name des Förderprogramms
Modellprogramm zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (§ 8 Abs. 3 SGB XI)
Kurzzusammenfassung
Das Programm fördert innovative Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Ziel ist die Verbesserung von Versorgungsstrukturen und -konzepten für pflegebedürftige Personen, insbesondere durch zukunftsweisende Ansätze und wissenschaftliche Forschung. Jährlich stehen bis zu 5 Mio. Euro aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung zur Verfügung.
Kumulierbarkeitsregeln
Es gibt keine expliziten Angaben zur Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen oder EU-Beihilferegeln in den bereitgestellten Informationen. Eine individuelle Prüfung im Rahmen des Antragsverfahrens ist empfehlenswert, um Doppel Förderungen zu vermeiden.
Potentielle monetäre Vorteile
Kategorien des monetären Mehrwerts
- Zuschüsse: Mittel (bis zu 5 Mio. Euro jährlich insgesamt, individuell abhängig vom Projektumfang; typischerweise zwischen 10.000 und 50.000 € pro Projekt, bei größeren Vorhaben potenziell höher)
- Darlehen: Nicht relevant (keine Darlehenskomponente im Programm)
- Steuervergünstigungen: Nicht relevant (keine steuerlichen Vorteile vorgesehen)
Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts
Mittel (basierend auf den möglichen Zuschüssen, die je nach Projektumfang variieren können)
Hinweis auf indirekte Vorteile
Zugang zu einem Netzwerk von Experten und Akteuren im Pflegebereich (z. B. durch Fachtagungen und Projektpräsentationen) sowie potenzieller Wissensvorsprung durch wissenschaftliche Erkenntnisse und deren praktische Anwendung.
Bedingungen für Antragsannahme
- Zielgruppe sind pflegebedürftige Personen oder deren pflegende Angehörige bzw. professionelle Pflegekräfte.
- Projekte müssen der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung dienen, innovative Ansätze verfolgen und wissenschaftlichen Standards entsprechen.
- Projekte dürfen vor Antragstellung nicht begonnen oder in gleicher Form bereits durchgeführt worden sein.
- Maximale Förderdauer beträgt fünf Jahre.
- Nicht förderfähig sind Projekte, die primär eigene Produktentwicklungen, Marktzugangsstudien oder Nachweise für Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) zum Ziel haben.
Diese Analyse bietet eine klare und prägnante Übersicht über das Förderprogramm, speziell zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Unternehmen oder Organisationen, die an einer Teilnahme interessiert sind. Für weitere Details zum Antragsverfahren (zweistufig mit Projektskizze und vollständigem Antrag) oder spezifische Fördergrundsätze kann direkt Kontakt mit dem GKV-Spitzenverband aufgenommen werden.