Altersgerecht Umbauen – Kredit (KfW Programm Nr. 159): Förderung für Barrierereduzierung und Einbruchschutz
Das Förderprogramm Altersgerecht Umbauen – Kredit (Nr. 159) der KfW bietet eine wertvolle Unterstützung für Eigentümer und Investoren, die ihre Wohngebäude modernisieren möchten. Es zielt auf die Reduzierung von Barrieren und die Verbesserung des Einbruchschutzes ab, um das Wohnen altersgerecht und sicherer zu gestalten.
Kurzzusammenfassung des Programms
Dieses Programm richtet sich an Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), Wohnungsunternehmen und andere Investoren. Gefördert werden bauliche Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, die die Barrierefreiheit erhöhen oder den Einbruchschutz verbessern. Zusätzlich unterstützt es den Ersterwerb neuer barrierefreier Immobilien. Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Kredits, der die Umsetzung solcher Projekte finanziell erleichtert.
Kumulierbarkeitsregeln
Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln, wie z. B. Zuschüssen von Bundesländern, Kommunen oder Berufsgenossenschaften, ist grundsätzlich möglich. Wichtig ist jedoch, dass die Gesamtsumme der Förderungen die förderfähigen Kosten nicht überschreitet. Eine Vereinbarkeit mit der steuerlichen Förderung nach § 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen) ist hingegen ausgeschlossen. So bleibt Flexibilität für eine optimale Finanzierung erhalten.
Potentielle monetäre Vorteile
Kategorien des monetären Mehrwerts
- Zuschüsse: Nicht relevant für dieses Programm.
- Darlehen: Der Kredit beträgt maximal 50.000 € pro Wohneinheit und kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten abdecken. Der Zinssatz ist zinsgünstig und hängt vom Kapitalmarkt ab; er wird bei Zusage festgelegt, mit Zinsbindungsoptionen von 5 oder 10 Jahren. Die Laufzeit beträgt mindestens 4 Jahre. Es gibt die Wahl zwischen einem Annuitätendarlehen (mit möglichen tilgungsfreien Anlaufjahren) oder einem endfälligen Darlehen (Zinsen während der Laufzeit, Rückzahlung am Ende). Vorzeitige Rückzahlungen sind gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich, Sondertilgungen jedoch ausgeschlossen.
- Steuervergünstigungen: Nicht relevant, da die Kombination mit § 35a Abs. 3 EStG ausgeschlossen ist.
Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts
Mittel – Die Kredithöhe von bis zu 50.000 € pro Wohneinheit gepaart mit den attraktiven Konditionen bietet eine spürbare finanzielle Entlastung, insbesondere für umfangreiche Umbaumaßnahmen.
Hinweis auf indirekte Vorteile
Neben den direkten finanziellen Vorteilen gewährt das Programm Zugang zu Beratungsstellen, wie Wohnberatungen oder polizeilichen Einbruchschutzberatungen. Zudem unterstützt es die Planung durch Sachverständige, was die Qualität der Maßnahmen steigert und langfristig die Wohnsicherheit verbessert.
Bedingungen für Antragsannahme
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden, also vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen oder vor Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Ersterwerb. Ausnahmen gelten bei dokumentierter Beratung oder aufschiebenden Bedingungen. Alle Maßnahmen müssen von Fachunternehmen ausgeführt werden; Eigenleistungen sind nicht förderfähig.
Es gelten die technischen Mindestanforderungen der KfW, die in dem Dokument „Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen“ detailliert beschrieben sind. Förderfähig sind nur Umbauten an bestehenden Wohngebäuden oder der Ersterwerb barrierefreier Immobilien innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme.
Nach Abschluss der Maßnahmen ist ein Nachweis gegenüber dem Finanzierungsinstitut erforderlich. Bei speziellen Maßnahmen wie Einbruchmeldeanlagen kommt eine zusätzliche Bestätigung durch den Fachunternehmer hinzu. Der Antrag läuft über ein Finanzierungsinstitut wie die Hausbank, nicht direkt bei der KfW. Bankübliche Sicherheiten sind notwendig, deren Details mit dem Institut abzustimmen sind.