Förderprogramm 'Wir für Sachsen': Unterstützung für Ehrenamtliche in Sachsen
Das Förderprogramm Wir für Sachsen des Freistaats Sachsen, verwaltet durch die Bürgerstiftung Dresden im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, zielt darauf ab, ehrenamtlich tätige Personen zu unterstützen. Es bietet monatliche Aufwandsentschädigungen, um die Kosten des Ehrenamts abzufedern und das bürgerschaftliche Engagement in Sachsen zu stärken. Im Jahr 2024 profitierten knapp 29.000 Personen in etwa 5.700 Projekten von insgesamt 10,6 Millionen Euro Fördermitteln.
Kumulierbarkeitsregeln des Programms
Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, solange die Pauschale aus Eigen- oder Drittmitteln auf bis zu 70 Euro pro Monat erhöht wird. Spezifische EU-Beihilferegeln finden hier keine Anwendung, da die Förderung als nicht-wirtschaftliche Unterstützung für Ehrenamtliche eingestuft wird. Dies macht das Programm flexibel einsetzbar neben weiteren Initiativen zur Förderung des Ehrenamts in Sachsen.
Potentielle monetäre Vorteile
Kategorien des monetären Mehrwerts
- Zuschüsse: Die Förderung liegt im niedrigen Bereich (unter 10.000 € pro Person). Ehrenamtliche erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 35 bis 45 Euro, vorausgesetzt sie leisten mindestens 20 Stunden pro Monat. Das ergibt jährlich maximal 540 € pro Person.
- Darlehen: Nicht relevant für dieses Programm.
- Steuervergünstigungen: Die Aufwandsentschädigung ist steuer- und sozialversicherungsfrei gemäß den Regelungen des Sozialgesetzbuchs (SGB II und SGB XII).
Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts
Der monetäre Mehrwert wird als niedrig eingestuft, basierend auf der geringen Höhe der individuellen Zuschüsse. Dennoch ist die Gesamtsumme für alle Geförderten erheblich, mit 10,6 Millionen Euro im Jahr 2024.
Hinweis auf indirekte Vorteile
Neben den direkten finanziellen Zuwendungen bietet das Programm Zugang zu einem Netzwerk von Ehrenamtsprojekten und Projektträgern. Zudem ermöglicht es gesellschaftliche Anerkennung und persönliche Weiterentwicklung durch das Engagement.
Bedingungen für Antragsannahme
Antragsberechtigt sind Projektträger wie Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Kirchgemeinden, Stiftungen, Vereine, gemeinnützige juristische Personen sowie Gemeinden und Gemeindeverbände. Ehrenamtliche müssen mindestens 20 Stunden pro Monat in einem Projekt tätig sein.
Anträge werden bis zum 31. Oktober des Vorjahres online über das Förderportal der Bürgerstiftung Dresden eingereicht – beispielsweise für das Jahr 2026 vom 1. September bis 31. Oktober 2025.
Projektträger sind verpflichtet, einen einfachen Verwendungsnachweis innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums vorzulegen. Zudem müssen Nachweise über die Auszahlung der Entschädigung an Ehrenamtliche aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden.
Dieses Programm unterstreicht den Wert des Ehrenamts in Sachsen und bietet eine solide Grundlage für nachhaltiges Engagement.