Förderrichtlinie Sachsen: Förderung erneuerbarer Energien, Photovoltaikanlagen und Speicher
Das Förderprogramm des Freistaats Sachsen, betitelt „Förderrichtlinie des Freistaats Sachsen zur Förderung von Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen und Speicher sowie steckerfertige Photovoltaikanlagen“, zielt darauf ab, Investitionen in nachhaltige Energielösungen zu unterstützen. Es fördert speziell Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 30 kWp bis 1 MWp, Geothermie-Wärmepumpen, Energie- und Wärmespeicher sowie steckerfertige PV-Kleinanlagen. Das Programm trägt zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien bei, verbessert die Netzintegration und erhöht die Akzeptanz solcher Technologien in Sachsen.
Kumulierbarkeit mit anderen Förderungen
Eine Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen ist grundsätzlich möglich, solange unterschiedliche beihilfefähige Kosten betroffen sind. Bei überschneidenden Kosten darf die Kumulierung die maximal zulässige Beihilfeintensität oder den Höchstbetrag nach EU-Beihilferegeln, wie der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung oder De-minimis-Verordnungen, nicht überschreiten. Eine gleichzeitige Förderung mit Programmen wie der Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 oder dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ist jedoch ausgeschlossen. Für steckerfertige PV-Anlagen gilt eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen als nicht zulässig.
Monetäre Vorteile des Förderprogramms
Das Programm bietet verschiedene finanzielle Anreize, die den Einstieg in erneuerbare Energien erleichtern. Die Bewertung des monetären Mehrwerts liegt insgesamt im mittleren Bereich, insbesondere für größere Projekte mit hohen Investitionskosten.
Zuschüsse
Für Anlagen zur Energieproduktion und Speicher werden Tilgungszuschüsse gewährt: Bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Photovoltaik, Geothermie und Wärmespeicher sowie bis zu 20 % für Stromspeicher. Der Mindestbetrag beträgt 2.500 €, der Maximalbetrag 50.000 € pro Kalenderjahr. Für steckerfertige PV-Anlagen gibt es einen Festbetrag von 300 € pro Anlage. Zusätzlich sind Zinszuschüsse von bis zu 3 % der Darlehenssumme möglich, abhängig vom Marktumfeld und der Festlegung durch das Staatsministerium.
Darlehen
Investitionsdarlehen werden über die Sächsische Aufbaubank (SAB) angeboten, mit einem Mindestvolumen von 35.000 € und einem Maximalvolumen von 5.000.000 € pro Kalenderjahr und Endkreditnehmer. Die genauen Konditionen, wie Zinssatz, Laufzeit und Tilgungsmodalitäten, finden sich in der Konditionenübersicht auf www.sab.sachsen.de. Der Tilgungszuschuss wirkt sich als laufzeitverkürzende Gutschrift aus.
Steuervergünstigungen und indirekte Vorteile
Steuervergünstigungen sind in diesem Programm nicht vorgesehen. Indirekt profitiert man jedoch von der Förderung der Akzeptanz erneuerbarer Energien in der Bevölkerung, dem Beitrag zur Energiewende und potenziellen Netzwerkvorteilen durch Kooperationen mit der SAB und anderen Akteuren im Sektor erneuerbarer Energien.
Bedingungen für die Antragsannahme
Der Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen. Antragsteller wie Unternehmen, Privatpersonen oder Kommunen müssen ihren Wohnsitz oder Tätigkeitsbereich in Sachsen haben oder ein Vorhaben dort umsetzen.
Für Anlagen zur Energieproduktion und Speicher gelten spezifische Anforderungen: Photovoltaikanlagen müssen eine Leistung von 30 kWp bis 1 MWp aufweisen; Speicher sind mit PV-Anlagen zu koppeln; Geothermie-Wärmepumpen und Speicher müssen technische Mindestanforderungen erfüllen, wie eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,8 bei Wärmepumpen über 100 kWth. Ein Investitionsdarlehen der SAB ist obligatorisch. Pächter oder Mieter benötigen die schriftliche Zustimmung des Eigentümers.
Bei steckerfertigen PV-Anlagen ist eine Mindestleistung von 300 Wp vorgeschrieben. Die Installation erfolgt in selbstgenutzten Wohneinheiten in Sachsen, mit Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister. Eine wirtschaftliche Nutzung oder Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ist ausgeschlossen. Mieter oder Eigentümer in Gemeinschaften brauchen die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft.
Anträge für Anlagen zur Energieproduktion und Speicher werden über die SAB oder Hausbanken gestellt. Für steckerfertige PV-Anlagen erfolgt die Beantragung nach Projektabschluss elektronisch über das Förderportal der SAB. Zweckbindungsfristen von 3 bis 12 Jahren je nach Anlagentyp sind einzuhalten.