Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Förderung für Unternehmen
Name des Förderprogramms
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
Kurzzusammenfassung
Dieses Programm, im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durchgeführt, unterstützt Unternehmen in Deutschland bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz. Es umfasst sechs Module, die verschiedene Technologien und Maßnahmen fördern, wie Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, Energiemanagementsysteme, Prozessoptimierung, Transformationspläne und Elektrifizierung kleiner Unternehmen. Die Förderung erfolgt über Zuschüsse (Tilgungszuschüsse) und vergünstigte Kredite der KfW.
Kumulierbarkeitsregeln
Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Beihilfen (Bund, Länder, Kommunen) ist ausgeschlossen, einschließlich Zahlungen nach EEG und KWKG. Ausnahmen gelten für bestimmte Regelungen wie die besondere Ausgleichsregelung (BesAR) oder Strompreiskompensation. Die Förderung unterliegt den EU-Beihilferegeln (AGVO und De-minimis-Verordnung), wobei Höchstbeträge und Beihilfeintensitäten einzuhalten sind. Eine Doppelförderung führt zur Rückforderung der Fördermittel inklusive Zinsvorteile.
Potentielle monetäre Vorteile
Kategorien des monetären Mehrwerts
- Zuschüsse: Hoch (je nach Modul und Unternehmensgröße bis zu 60 % der Investitionskosten, maximal 20 Mio. € pro Vorhaben in Modulen 2-4, 200.000 € in Modulen 1 und 6).
- Darlehen: Kredite bis zu 100 Mio. € pro Vorhaben mit Zinsverbilligung (für max. 10 Jahre), Laufzeiten bis zu 20 Jahre (mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren), Zinssatz bonitäts- und sicherheitsabhängig (orientiert am Kapitalmarkt), Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat nach 6 Monaten.
- Steuervergünstigungen: Nicht relevant für dieses Programm.
Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts
Hoch – basierend auf den hohen Zuschüssen (bis zu 20 Mio. €) und den vergünstigten Kreditkonditionen, die erhebliche finanzielle Entlastung bieten.
Hinweis auf indirekte Vorteile
Zugang zu Fachwissen und Netzwerken durch Beratungsleistungen (z. B. Transformationspläne) sowie Marktvorteile durch verbesserte Energieeffizienz und Nachhaltigkeit.
Bedingungen für Antragsannahme
- Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mehrheitlich in Privatbesitz), kommunale und Landesunternehmen, Freiberufler, Contractoren und gemeinnützige Antragsteller (wenn wirtschaftlich tätig) mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
- Ausgeschlossen sind Kommunen, Unternehmen mit ≥50 % Bundesanteilen, bestimmte Sektoren (z. B. Fischerei, Aquakultur), Unternehmen in Schwierigkeiten (nach AGVO) und Unternehmen mit ausstehenden Rückforderungen von EU-Beihilfen.
- Maßnahmen müssen in Deutschland umgesetzt und mindestens 3 Jahre zweckentsprechend genutzt werden.
- Beginn der Maßnahmen erst nach Kreditzusage (Ausnahme: vorzeitiger Maßnahmenbeginn mit Genehmigung).
- Einhaltung technischer Mindestanforderungen und Effizienzkriterien je Modul (z. B. Mindestenergieeinsparung, Prozesswärmeanteil >50 % bei Modul 2).
- Nachweis der Investitionskosten und des bestimmungsgemäßen Einsatzes innerhalb von 12 Monaten nach Kreditauszahlung.
- Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards sowie Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW.