Wissenschaft und Forschung EFRE: Förderprogramm in Sachsen-Anhalt – EFRE Förderung für Forschung und Innovation

Das Förderprogramm Wissenschaft und Forschung EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) richtet sich an Einrichtungen in Sachsen-Anhalt, die innovative Forschungsprojekte umsetzen möchten. Es bietet finanzielle Unterstützung aus EU-Mitteln, um die regionale Entwicklung zu stärken.

Kurzzusammenfassung

Dieses Programm des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und An-Institute mit Mitteln aus dem EFRE. Ziel ist die Förderung von Forschung und Innovation. Eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich.

Kumulierbarkeitsregeln

Die Förderung unterliegt den EU-Beihilferegeln gemäß Verordnung (EU) 2021/1060. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist unter Berücksichtigung der spezifischen Vorgaben und Begrenzungen der EU-Regelungen möglich, insbesondere in Bezug auf die maximale Förderhöhe und die Art der Kosten.

Potentielle monetäre Vorteile

Kategorien des monetären Mehrwerts

  • Zuschüsse: Hoch (über 50.000 €, abhängig vom Projektumfang und den bewilligten Kosten, insbesondere für Personal- und Gerätekosten).
  • Darlehen: Nicht relevant für dieses Programm.
  • Steuervergünstigungen: Nicht relevant für dieses Programm.

Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts

Hoch – basierend auf den potenziell hohen Zuschüssen für Forschungsprojekte, die oft umfangreiche Investitionen abdecken.

Hinweis auf indirekte Vorteile

Zugang zu Netzwerken durch Zusammenarbeit mit anderen Forschungseinrichtungen und potenzieller Wissens- und Technologietransfer, der langfristig Wettbewerbsvorteile bietet.

Bedingungen für Antragsannahme

  • Antragsteller müssen Hochschulen, öffentlich gefördert außeruniversitäre Forschungseinrichtungen oder An-Institute in Sachsen-Anhalt sein.
  • Das Vorhaben muss den Projektauswahlkriterien entsprechen, darunter fachliche Eignung des Antragstellers, Qualität des Projektkonzepts und Innovationspotenzial (für EFRE-finanzierte Vorhaben).
  • Der Antrag muss detaillierte Angaben zu wissenschaftlichen und strategischen Zielen, Arbeitsprogramm, Finanzplanung sowie positiven Auswirkungen auf die Einrichtung und das Land enthalten.
  • Ein förderunschädlicher Projektbeginn ist erst ab Antragseingang möglich; ein Beginn vor Antragstellung schließt eine Förderung aus.
  • Die Einhaltung der EU-Vorgaben zur Dokumentation und Prüfung (z. B. Verwendungsnachweise, Vergaberegeln) ist zwingend erforderlich.

Diese Analyse bietet eine klare und präzise Übersicht über das Förderprogramm, speziell zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Unternehmen und Einrichtungen ohne tiefgehende juristische Vorkenntnisse.

Wissenschaft und Forschung EFRE: Förderprogramm in Sachsen-Anhalt – EFRE Förderung für Forschung und Innovation