Landwirtschaft – Nachhaltigkeit Leasing (Nr. 262): Förderung für nachhaltige Investitionen in der Landwirtschaft
Das Förderprogramm Landwirtschaft – Nachhaltigkeit Leasing (Nr. 262) der Landwirtschaftlichen Rentenbank zielt auf die Unterstützung von Investitionen in der Landwirtschaft ab. Es fördert Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Emissionsminderung, Förderung des ökologischen Landbaus und Verbesserung der Tierhaltung. Das Programm richtet sich an Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, einschließlich Landwirtschaft, Garten- und Weinbau, und finanziert Leasingverträge für Maschinen und Anlagen über zinsgünstige Darlehen.
Kumulierbarkeitsregeln
Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist nicht zulässig. Die Finanzierungen können De-minimis-Beihilfen nach EU-Recht enthalten. Bei der Antragstellung muss die Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben bestätigt werden.
Potentielle monetäre Vorteile
Kategorien des monetären Mehrwerts
- Zuschüsse: Nicht relevant für dieses Programm.
- Darlehen: Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten können finanziert werden, mit einem Höchstbetrag von 10 Millionen Euro pro Leasingnehmer und Jahr (in Einzelfällen auch darüber hinaus). Es handelt sich um Annuitätendarlehen mit Laufzeiten zwischen 3 und 50 Jahren und Zinsbindungen von bis zu 20 Jahren. Die Zinskonditionen sind besonders günstig (orientiert an den Sollzinssätzen des Programms „Nachhaltigkeit“) und werden über die Hausbank oder Leasinggesellschaft weitergegeben. Der effektive Jahreszins wird von der Rentenbank begrenzt, um den Vorteil für den Leasingnehmer sicherzustellen. Bearbeitungsgebühren der Leasinggesellschaft sind auf 1 % des Förderdarlehens (max. 1.250 Euro) begrenzt; die Rentenbank erhebt keine Gebühren.
- Steuervergünstigungen: Nicht relevant für dieses Programm.
Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts
Hoch – aufgrund der hohen Finanzierungssummen (bis zu 10 Millionen Euro und mehr), der langen Laufzeiten (bis zu 50 Jahre) und der zinsgünstigen Konditionen, die einen erheblichen finanziellen Vorteil bieten.
Hinweis auf indirekte Vorteile
Zugang zu nachhaltigen Technologien und Maschinen kann die Wettbewerbsfähigkeit und Umweltbilanz des Unternehmens verbessern.
Bedingungen für Antragsannahme
Antragsberechtigt sind Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion (Landwirtschaft, Garten- und Weinbau), unabhängig von Rechtsform und steuerlicher Einkunftsart, vorzugsweise kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition. Nicht-KMU können zu beihilfefreien Konditionen gefördert werden.
Gefördert werden Leasingverträge für Maschinen und Anlagen zur Steigerung der Energieeffizienz, Emissionsminderung, Förderung des ökologischen Landbaus und Verbesserung der Tierhaltung.
Der Antrag wird über die Hausbank oder Leasinggesellschaft gestellt; nachträgliche Finanzierungen sind nicht möglich. Eine Beihilfeerklärung zu erhaltenen oder beantragten De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre muss eingereicht werden.
Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Recht sind von der Förderung ausgeschlossen. Die zweckgebundene Mittelverwendung muss nachgewiesen werden.
Vorhaben, die den Ausschlusskriterien der Rentenbank entsprechen, werden nicht gefördert (Liste unter www.rentenbank.de einsehbar).
Das Programm ist befristet bis zum 30. Juni 2028.