Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) 2023-2027: Förderung für nachhaltige Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen

Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) 2023-2027 ist ein zentrales Förderinstrument für die Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Es zielt darauf ab, investive Maßnahmen in der Landwirtschaft und im Gartenbau zu unterstützen, um eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, umwelt- und klimaschonende sowie tiergerechte Landwirtschaft zu fördern.

Kurzzusammenfassung

Das Programm bietet Zuschüsse bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, begrenzt auf ein Investitionsvolumen von 1,2 Mio. Euro pro Förderperiode. Es richtet sich an Landwirte und Gartenbauer, die ihre Betriebe modernisieren und nachhaltig gestalten möchten.

Kumulierbarkeitsregeln

Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist unter Beachtung der EU-Beihilferegeln möglich. Dazu gehören insbesondere Mittel der Landwirtschaftlichen Rentenbank (außer Investitions- und Zukunftsprogramm des Bundes), COSME, InvestEU oder Förderbanken der Länder. Eine gleichzeitige Förderung im selben Bereich nach anderen Grundsätzen ist jedoch ausgeschlossen. Bei der Kombination mit der Maßnahme „Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung“ (MSUL) dürfen die Höchstgrenzen nicht überschritten werden.

Potentielle monetäre Vorteile

Kategorien des monetären Mehrwerts

  • Zuschüsse: Hoch (über 50.000 € möglich, abhängig vom Investitionsvolumen; Fördersätze zwischen 20 % und 50 % auf ein maximales Investitionsvolumen von 1,2 Mio. Euro, d. h. bis zu 600.000 € Zuschuss möglich)
  • Darlehen: Nicht relevant (keine Darlehenskomponente im Programm)
  • Steuervergünstigungen: Nicht relevant (keine Steuervergünstigungen vorgesehen)

Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts

Hoch (aufgrund der potenziell hohen Zuschüsse von bis zu 600.000 € pro Förderperiode)

Hinweis auf indirekte Vorteile

Zugang zu Netzwerken und Beratung durch die Landwirtschaftskammer NRW sowie Marktvorteile durch nachhaltige und tiergerechte Investitionen.

Bedingungen für Antragsannahme

  • Antragstellung bei der zuständigen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer NRW gemäß vorgegebenem Muster.
  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 20.000 € (bei bestimmten Maßnahmen wie Kälberhaltung 10.000 €), maximal 1,2 Mio. € pro Förderperiode.
  • Einhaltung spezifischer Zielvorgaben (z. B. Umwelt- und Klimaschutz, tiergerechte Haltung gemäß AFP-Anlage 1).
  • Maßnahmen dürfen vor Bewilligung nicht begonnen werden (Ausnahmen in begründeten Fällen möglich).
  • Einhaltung von Viehbesatzgrenzen (max. 2,0 Großvieheinheiten/ha) und absoluten Bestandsobergrenzen gemäß 4. BImSchV.
  • Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Einhaltung der Zweckbindung (12 Jahre) sowie der Kriterien für tiergerechte Haltung.
  • Einkommensgrenze: Durchschnitt der letzten 3 Einkommenssteuerbescheide darf 150.000 € (Ledige) bzw. 180.000 € (Verheiratete) nicht überschreiten.
  • Antragsteller müssen innerhalb von 6 Monaten nach Zuwendungsbescheid mit der Maßnahme beginnen, sonst erlischt die Bewilligung.
  • Ausschluss bestimmter Investitionen (z. B. Stallneubauten für Schweinehaltung bis 31.12.2027, außer spezifische emissionsmindernde Maßnahmen).

Diese Analyse bietet eine klare und präzise Übersicht über das AFP 2023-2027 und unterstützt Unternehmen bei der Bewertung der Fördermöglichkeiten und Antragsvoraussetzungen.

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) 2023-2027: Förderung für nachhaltige Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen