Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM): Förderung für FuE-Projekte bei KMU
Das Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein zentrales Förderinstrument für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie mittelständische Unternehmen in Deutschland. Es zielt darauf ab, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, indem es Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) unterstützt. Dazu gehören Einzelprojekte, Kooperationsprojekte und Innovationsnetzwerke. Zusätzlich werden Leistungen zur Markteinführung innovativer Produkte und Dienstleistungen gefördert.
Kumulierbarkeitsregeln im ZIM-Förderprogramm
Förderungen aus dem ZIM können mit anderen staatlichen Beihilfen kombiniert werden, solange unterschiedliche beihilfefähige Kosten betroffen sind. Bei überschneidenden Kosten ist eine Kumulierung erlaubt, vorausgesetzt, die maximal zulässigen Beihilfeintensitäten oder -beträge nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU werden nicht überschritten. Eine Kombination mit Kredit- und Beteiligungsprogrammen, wie dem ERP-Innovationsprogramm, ist ebenfalls möglich, unter Einhaltung der EU-Beihilferegeln.
Monetäre Vorteile des ZIM-Programms
Zuschüsse und Fördersätze
Das Programm bietet hohe Zuschüsse, die über 50.000 € hinausgehen. Für FuE-Projekte werden bis zu 380.000 € pro Unternehmen gefördert, bei Kooperationsprojekten sogar bis zu 2 Millionen €. Netzwerkmanagement erhält bis zu 450.000 € (international) oder 380.000 € (national), und Markteinführungsleistungen bis zu 50.000 €. Die Fördersätze liegen je nach Unternehmensgröße und Projektart zwischen 25 % und 55 %, für Forschungseinrichtungen bis zu 100 %.
Darlehen und Steuervergünstigungen
Darlehen sind für dieses Programm nicht relevant, da die Förderung ausschließlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird. Ebenso gibt es keine direkten steuerlichen Vorteile.
Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts
Der monetäre Mehrwert wird als hoch eingestuft, dank der erheblichen Zuschussbeträge und der umfassenden Abdeckung von FuE- und Markteinführungskosten. Dies entlastet KMU und mittelständische Unternehmen finanziell erheblich.
Indirekte Vorteile
Neben den direkten Fördermitteln bietet das ZIM Zugang zu Innovationsnetzwerken, Unterstützung bei der Internationalisierung durch bilaterale Ausschreibungen sowie erhöhte Sichtbarkeit und Wettbewerbsvorteile durch geförderte Projekte und Veranstaltungen wie den Innovationstag Mittelstand.
Bedingungen für die Antragsannahme im ZIM
Antragsberechtigt sind KMU (weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz ≤ 50 Mio. € oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. €) und mittelständische Unternehmen (weniger als 500 Mitarbeiter, gleiche Umsatz-/Bilanzgrenzen) mit Geschäftsbetrieb in Deutschland.
FuE-Projekte müssen auf innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen, die den internationalen Stand der Technik übertreffen, und dürfen vor Antragseingang nicht begonnen worden sein. Bei Kooperationsprojekten ist eine ausgewogene Partnerschaft erforderlich, bei der kein Partner mehr als 70 % der Personenmonate bei bilateralen Projekten oder 50 % bei mehreren Partnern übernimmt.
Unternehmen müssen über ausreichende technologische und finanzielle Kapazitäten zur Projektdurchführung und Ergebnisverwertung verfügen. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das Projekt bereits durch andere FuE-Programme (Bund, Länder, EU) gefördert wird, routinemäßige Änderungen umfasst oder von verbundenen Unternehmen durchgeführt wird.
Anträge werden auf den aktuellen Formularen bei den zuständigen Projektträgern eingereicht: VDI/VDE-IT für Einzelprojekte und Netzwerke, AiF Projekt GmbH für Kooperationsprojekte. Dazu gehören eine detaillierte Projektbeschreibung und ein Markteinführungskonzept.