Bundesaltenplan: Förderprogramm für Seniorenprojekte und Teilhabe im Alter
Das Förderprogramm Bundesaltenplan wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verwaltet. Es zielt darauf ab, Projekte zu fördern, die ältere Menschen in ihrer Selbstständigkeit und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft stärken. Wichtige Schwerpunkte umfassen den Schutz und die Hilfe im Alter, die Aktivierung von Potenzialen sowie die Unterstützung behinderter älterer Menschen.
Kumulierbarkeit mit anderen Förderungen
Die Förderung im Rahmen des Bundesaltenplans unterliegt den EU-Beihilferegeln sowie den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, solange die Gesamtsumme der Zuwendungen die zuwendungsfähigen Kosten nicht überschreitet und alle relevanten Förderbedingungen eingehalten werden.
Monetäre Vorteile und Bewertung
Zuschüsse
Das Programm bietet Zuschüsse in einer Höhe von 10.000 bis 50.000 €, abhängig von der Art des Projekts – wie Seminare, Tagungen oder Modellprojekte – und der gewählten Finanzierungsform (Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung).
Darlehen und Steuervergünstigungen
Darlehen sind in diesem Programm nicht vorgesehen. Ebenso gibt es keine spezifischen Steuervergünstigungen.
Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts
Der monetäre Mehrwert wird als mittel eingestuft, basierend auf den Zuschüssen in der mittleren Kategorie, ohne zusätzliche Vorteile durch Darlehen oder Steuererleichterungen.
Indirekte Vorteile
Neben den direkten finanziellen Mitteln bietet das Programm Zugang zu Netzwerken seniorenpolitisch engagierter Akteure. Zudem kann die gesellschaftliche Sichtbarkeit von Projekten langfristig zu weiteren Kooperationen führen.
Bedingungen für die Antragsannahme
Um einen Antrag zu stellen, müssen Antragsteller Projekte vorlegen, die seniorenpolitische Ziele wie Selbstständigkeit, Teilhabe oder Schutz im Alter fördern. Die Initiativen müssen den Richtlinien des Bundesaltenplans entsprechen und einen klaren Bezug zu den Förderschwerpunkten aufweisen, etwa der Aktivierung von Potenzialen oder der Unterstützung behinderter älterer Menschen.
Ein detaillierter Finanzierungsplan – entweder als Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung – ist erforderlich. Nach Projektabschluss muss ein Verwendungsnachweis in Form eines Sachberichts und zahlenmäßigen Nachweises gemäß den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen (ANBest-P) eingereicht werden.
Die Einhaltung der Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ist zwingend erforderlich.