Analyse des Förderprogramms: Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS | Förderflink
Name des Förderprogramms
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Kurzzusammenfassung
Das Programm der Freien und Hansestadt Hamburg, gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), unterstützt die berufliche Weiterbildung und Qualifizierung von Beschäftigten und Selbstständigen. Ziel ist die Stärkung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit und die Sicherung der beruflichen Zukunft in Hamburg.
Kumulierbarkeitsregeln
Da das Programm aus ESF-Mitteln finanziert wird, gelten die EU-Beihilferegeln. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, solange die EU-Vorgaben zur maximalen Förderintensität und zur Vermeidung von Doppelförderung eingehalten werden. Eine individuelle Prüfung im Rahmen der Beratung wird empfohlen.
Potentielle monetäre Vorteile
Kategorien des monetären Mehrwerts
- Zuschüsse: Niedrig (unter 10.000 €). Die Förderung beträgt in der Regel 40 % der Lehrgangskosten, maximal jedoch 750 € pro Maßnahme. Höhere Sondersätze können unter bestimmten Bedingungen gelten (z. B. für bestimmte Zielgruppen oder Branchen wie die Kreativwirtschaft).
- Darlehen: Nicht relevant, da keine Darlehenskomponente im Programm enthalten ist.
- Steuervergünstigungen: Nicht relevant, da keine steuerlichen Vorteile im Rahmen des Programms gewährt werden.
Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts
Niedrig. Die finanzielle Unterstützung ist auf kleinere Beträge begrenzt (max. 750 € im Regelsatz), was den direkten monetären Nutzen einschränkt.
Hinweis auf indirekte Vorteile
Zugang zu kostenloser Bildungsberatung und Unterstützung bei der Qualifizierung, was langfristig die berufliche Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit fördern kann. Zudem bietet das Programm Netzwerkmöglichkeiten, insbesondere in speziellen Bereichen wie der Kreativwirtschaft.
Bedingungen für Antragsannahme
- Antragsberechtigt sind Angestellte und Selbstständige in Hamburg, jedoch nicht Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte des öffentlichen Dienstes oder von Unternehmen der öffentlichen Hand.
- Die Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 8 Stunden umfassen und von einem staatlich anerkannten oder zertifizierten Bildungsträger durchgeführt werden.
- Für die Kreativwirtschaft ist ein Vorgespräch mit der Hamburg Kreativ Gesellschaft erforderlich.
- Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme über das Online-Portal der Zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH gestellt werden.
- Erforderliche Unterlagen umfassen ein Angebot des Bildungsanbieters sowie bei Angestellten ein Begründungsschreiben des Arbeitgebers.
- Die Förderung kann grundsätzlich einmal pro Kalenderjahr beantragt werden; eine mehrfache Förderung ist nach individueller Prüfung möglich.
- Der Eigenanteil muss vor Auszahlung der Förderung vollständig geleistet sein, und ein Erfolgsnachweis (z. B. Teilnahmebescheinigung) muss nach Abschluss der Maßnahme eingereicht werden.
Diese Analyse bietet eine klare und präzise Übersicht über das Förderprogramm, um Unternehmen und Einzelpersonen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten. Für weitere Details oder individuelle Beratung steht das Service-Team unter +49 40 3346321-11 zur Verfügung.