Förderung von Vorhaben der strategischen Projektförderung mit der Republik Korea (2+2-Projekte) – BMBF-Programm für Digitale Technologien und KI

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bietet mit diesem Programm eine wertvolle Unterstützung für die bilaterale wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Republik Korea. Es zielt auf innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte ab, die in den Schwerpunkten digitale Technologien in der roten Biotechnologie und Künstliche Intelligenz (KI) in der Biodiversitätsforschung angesiedelt sind. Ziel ist es, praxisnahe Ergebnisse zu erzielen, die wirtschaftlich verwertbar sind und langfristige Kooperationen fördern.

Kurzzusammenfassung des Programms

Dieses Förderprogramm richtet sich an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Es unterstützt Verbundprojekte, die eine enge Kooperation zwischen deutschen und koreanischen Partnern ermöglichen. Der Fokus liegt auf der Intensivierung der Zusammenarbeit in hochaktuellen Themenbereichen: Digitale Technologien sollen die rote Biotechnologie vorantreiben, während KI-Anwendungen die Biodiversitätsforschung revolutionieren. Die Projekte müssen einen klaren Praxisbezug aufweisen und zu messbaren Fortschritten in der Technologieentwicklung führen.

Kumulierbarkeitsregeln

Die Förderung berücksichtigt die EU-Beihilferegeln streng. Insbesondere die De-minimis-Verordnung erlaubt maximal 300.000 € pro Unternehmen über drei Jahre, wobei Kumulation mit anderen staatlichen Beihilfen für dieselben Kosten vermieden werden muss, um die Intensität nicht zu überschreiten. Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erlaubt eine Kombination mit anderen Beihilfen, solange die Grenzen eingehalten werden – etwa 50 % für industrielle Forschung und 25 % für experimentelle Entwicklung, ergänzt durch mögliche Aufschläge. Dies gewährleistet eine faire und regelkonforme Vergabe der Mittel.

Potentielle monetäre Vorteile

Der monetäre Mehrwert dieses Programms ist hoch, da es Zuschüsse in beträchtlicher Höhe bietet. Pro Verbundprojekt auf deutscher Seite können bis zu 600.000 € für eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten gewährt werden. Darlehen oder Steuervergünstigungen spielen hier keine Rolle, der Schwerpunkt liegt rein auf nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Diese Förderung stellt für viele Beteiligte einen erheblichen finanziellen Impuls dar, der die Umsetzung ambitionierter Projekte ermöglicht.

Zusätzlich ergeben sich indirekte Vorteile durch den Zugang zu internationalen Netzwerken. Die Kooperation mit koreanischen Partnern öffnet Türen zu neuen Märkten in Korea und schafft langfristige Möglichkeiten für die wirtschaftliche Nutzung der Forschungsresultate.

Bedingungen für Antragsannahme

Die Antragstellung war bis zum 25. März 2025 möglich, die Frist ist somit abgelaufen und das Programm derzeit nicht mehr aktiv für neue Anträge. Für zukünftige Ausschreibungen lohnt es sich, den BMBF zu beobachten. Die Bedingungen umfassten eine Beteiligung von mindestens vier bis maximal sechs förderfähigen Institutionen aus beiden Ländern, wobei pro Land mindestens ein Unternehmen und eine wissenschaftliche Einrichtung vertreten sein mussten.

Projekte mussten einen Technologiereifegrad (TRL) von mindestens 3 zum Start und zwischen 4 und 7 zum Ende erreichen, um den Praxisbezug zu unterstreichen. Ein Nachweis einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland war zur Auszahlung erforderlich. Vor der Förderentscheidung musste ein Kooperationsvertrag zwischen den Partnern vorgelegt werden. Die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben, inklusive Bonitätsnachweis und Kumulierungsgrenzen, war obligatorisch. Die Nutzung der Ergebnisse war auf Deutschland, den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die Schweiz und Korea beschränkt.

Förderung von Vorhaben der strategischen Projektförderung mit der Republik Korea (2+2-Projekte) – BMBF-Programm für Digitale Technologien und KI