Innovativer Schiffbau: Förderprogramm für wettbewerbsfähige Arbeitsplätze – BMWK und BAFA

Das Förderprogramm "Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze" wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) initiiert und durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt. Es richtet sich an Unternehmen in der maritimen Branche und fördert innovative Projekte im Schiffbau, bei Schiffsreparaturen und -umbauten sowie bei Offshore-Strukturen. Das Ziel ist die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen und Wertschöpfungsketten in der deutschen Wirtschaft durch den Einsatz technischer Neuerungen und Verfahren, die erstmals in der EU umgesetzt werden.

Kurzzusammenfassung des Förderprogramms

Dieses Programm stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen maritimen Industrie. Es unterstützt Projekte, die innovative Technologien einführen, um die Branche zukunftsfähig zu machen. Besonders im Fokus stehen Innovationen, die ein hohes Risiko bergen und einen signifikanten Anreizeffekt erzeugen. Die Förderung trägt dazu bei, Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen, indem sie den Zugang zu modernen Verfahren erleichtert.

Kumulierbarkeitsregeln

Die Förderung ist mit anderen staatlichen Beihilfen kombinierbar, solange diese unterschiedliche förderfähige Kosten abdecken. Bei Überschneidungen gilt die Kumulierung nur bis zur maximal zulässigen Beihilfeintensität oder dem Höchstbetrag nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU. Dies ermöglicht eine flexible Finanzierung, ohne die EU-Vorgaben zu verletzen.

Potentielle monetäre Vorteile

Kategorien des monetären Mehrwerts

Zuschüsse: Das Programm bietet hohe Zuschüsse, bis zu 15 Millionen Euro pro Projekt für Produktinnovationen und die Entwicklung innovativer Verfahren. Für die Anwendung solcher Verfahren sind bis zu 7,5 Millionen Euro möglich. Die Fördersätze liegen zwischen 15 % und 50 % der förderfähigen Kosten, abhängig von der Unternehmensgröße und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Darlehen: Nicht relevant für dieses Programm.

Steuervergünstigungen: Nicht relevant für dieses Programm.

Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts

Der monetäre Mehrwert wird als hoch eingestuft, da die Zuschüsse bis zu 50 % der Projektkosten abdecken können und somit eine erhebliche finanzielle Entlastung bieten.

Hinweis auf indirekte Vorteile

Neben den direkten Zuschüssen gewährt das Programm Zugang zu Netzwerken in der maritimen Wirtschaft. Es stärkt die Marktposition durch innovative Technologien und trägt zu Nachhaltigkeitszielen bei, wie der Reduzierung von Emissionen. Langfristig sichern diese Aspekte Wettbewerbsvorteile und fördern die Resilienz der Branche.

Bedingungen für Antragsannahme

Um für die Förderung in Frage zu kommen, müssen Antragsteller Werften oder verbundene Unternehmen sein, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland unterhalten. Die Innovation muss ganz oder überwiegend in Deutschland umgesetzt werden, bezogen auf den vom Antragsteller erbrachten Wertschöpfungsteil.

Der Antrag ist vor Projektbeginn zu stellen – der Beginn gilt als Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Die Innovation muss erstmals in der EU umgesetzt werden und ein Risiko technischer oder wirtschaftlicher Fehlschläge bergen. Zudem ist ein Anreizeffekt nachzuweisen: Die Förderung muss die Innovationstätigkeit signifikant steigern, etwa in Umfang, Reichweite oder Geschwindigkeit.

Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß AGVO oder solche, die einer Rückforderungsanordnung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind. Die Antragstellung erfordert die vollständige Einreichung aller Unterlagen, einschließlich eines Gutachtens eines unabhängigen, fachlich kompetenten Gutachters zur Qualität und Plausibilität der Innovation und Kosten.

Bei Verfahrensinnovationen müssen große Unternehmen mit KMU zusammenarbeiten, wobei KMU mindestens 30 % der förderfähigen Kosten tragen.

Diese Bedingungen gewährleisten, dass die Förderung gezielt an innovative und risikobereite Projekte fließt, die den Schiffbau in Deutschland voranbringen.

Innovativer Schiffbau: Förderprogramm für wettbewerbsfähige Arbeitsplätze – BMWK und BAFA