Förderung von Projekten zur sektorübergreifenden resilienten Versorgung | BMBF-Programm

Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“ richtet sich an innovative, anwendungsorientierte Lösungen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit in Krisen- und Katastrophensituationen. Es unterstützt Verbundprojekte, die sektorübergreifende Ansätze des Risiko- und Krisenmanagements erforschen, sowie ein wissenschaftliches Begleitvorhaben zur Koordination und Synthese der Ergebnisse. Die Förderung deckt präventive und reaktive Maßnahmen ab, um die Resilienz von Versorgungsstrukturen zu stärken.

Kumulierbarkeitsregeln des Förderprogramms

Die Förderung berücksichtigt die EU-Beihilferegeln gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), insbesondere Artikel 8. Eine Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen ist zulässig, solange die maximalen Beihilfeintensitäten oder -beträge nicht überschritten werden. Beihilfen dürfen nicht mit De-minimis-Beihilfen für dieselben Kosten kombiniert werden, wenn dies zu einer Überschreitung der AGVO-Grenzen führt. Unionmittel, die nicht als staatliche Beihilfen gelten, können ergänzend einbezogen werden, ohne die Beihilfeintensität zu beeinflussen, vorausgesetzt, der Gesamtbetrag der öffentlichen Mittel überschreitet nicht die geltenden Finanzierungssätze.

Monetäre Vorteile und Förderkategorien

Zuschüsse

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Maximale Beihilfebeträge umfassen 55 Mio. € für Grundlagenforschung, 35 Mio. € für industrielle Forschung und 25 Mio. € für experimentelle Entwicklung pro Vorhaben. Beihilfeintensitäten reichen bis zu 100 % für Grundlagenforschung, bis zu 50 % für industrielle Forschung und bis zu 25 % für experimentelle Entwicklung. Aufschläge sind für KMU möglich (bis zu 10 % für mittlere und bis zu 20 % für kleine Unternehmen) sowie bei wirksamer Zusammenarbeit (bis zu 15 %). Die Bewertung des monetären Mehrwerts ist hoch, da Zuschüsse potenziell mehrere Millionen Euro betragen und besonders für nicht-wirtschaftliche Einrichtungen sowie KMU attraktiv sind.

Darlehen und Steuervergünstigungen

Darlehen sind für dieses Programm nicht relevant, da keine Darlehenskomponenten vorgesehen sind. Ebenso gibt es keine spezifischen Steuererleichterungen.

Indirekte Vorteile

Neben den direkten Zuschüssen bietet das Programm Zugang zu Netzwerken durch Kooperationen mit Wissenschaft, Wirtschaft und Anwendern. Dies fördert Praxistransfer, Sichtbarkeit über Veröffentlichungen und Konferenzen sowie langfristige strategische Partnerschaften und Marktvorteile.

Bedingungen für die Antragsannahme

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden, Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Betreiber kritischer Infrastrukturen und vergleichbare Institutionen. Projekte müssen vorwettbewerblich und praxisbezogen sein, mit klarer Zielsetzung und innovativen Ansätzen jenseits des aktuellen Stands von Wissenschaft und Technik.

Verbundprojekte sind vorgeschrieben (außer für das wissenschaftliche Begleitvorhaben) und müssen sektor- und akteursübergreifend strukturiert sein, idealerweise mit bis zu fünf Partnern und komplementären Kompetenzen. Die Einreichung von Projektskizzen erfolgt zu festen Stichtagen: 28. Februar 2025 für präventive Maßnahmen, 30. September 2025 für reaktive Maßnahmen und das Begleitvorhaben – über das elektronische System „easy-Online“.

Bei positiver Bewertung der Skizze folgt ein förmlicher Förderantrag mit detaillierten Arbeits-, Finanzierungs- und Verwertungsplänen. Es ist ein Nachweis einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung erforderlich (Ausnahmen für ausländische Partner bis zu 20 % der Fördersumme). Die Einhaltung der EU-Beihilferegeln (AGVO) bezüglich Intensitäten und Kumulierung ist obligatorisch. Zudem muss Bereitschaft zur Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch mit anderen Vorhaben und dem Begleitvorhaben bestehen.

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