Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM) – Schwerpunkt Innovationsförderung: Zuschüsse und Bedingungen

Das Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM) mit Schwerpunkt Innovationsförderung, umgesetzt vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) über das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), zielt darauf ab, verkehrsbedingte CO₂-Emissionen durch innovative Ansätze zu reduzieren. Es unterstützt umfassende Umsetzungsprojekte in Unternehmen und Kommunen, die nachhaltige Mobilität im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr fördern. Der Schwerpunkt liegt auf Demonstrationseffekten und zukunftsweisenden Lösungen für betriebliches Mobilitätsmanagement.

Kumulierbarkeitsregeln im Förderprogramm BMM

Die Förderung kann mit anderen staatlichen Beihilfen kombiniert werden, solange unterschiedliche beihilfefähige Kosten betroffen sind. Bei Überschneidungen gilt: Die höchste nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) zulässige Beihilfeintensität oder der Höchstbetrag darf nicht überschritten werden. Für den Innovationsförderungsschwerpunkt gelten spezifische AGVO-Regelungen, darunter Artikel 25, 29, 36, 36a und 36b.

Monetäre Vorteile und Zuschüsse im BMM-Programm

Kategorien des monetären Mehrwerts

  • Zuschüsse: Hoch – Das Programm bietet Zuschüsse ab 50.000 €, mit einer Bagatellgrenze von 200.000 € zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Beihilfeintensität beträgt bis zu 80 % für Hochschulen und öffentliche Einrichtungen, bis zu 60 % für kleine Unternehmen, bis zu 50 % für mittlere Unternehmen und bis zu 40 % für große Unternehmen, abhängig von Maßnahme und AGVO-Artikel.
  • Darlehen: Nicht relevant, da keine Darlehensförderung vorgesehen ist.
  • Steuervergünstigungen: Nicht relevant, da keine Steuervorteile im Programm enthalten sind.

Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts

Hoch – Dank potenziell hoher Zuschüsse ab 200.000 € Ausgabenvolumen und variabler Förderquoten je nach Unternehmensgröße und Projektart. Dies ermöglicht signifikante finanzielle Unterstützung für innovative Mobilitätskonzepte.

Indirekte Vorteile

Neben den direkten Zuschüssen bietet das Programm Zugang zu Netzwerken durch Kooperationen mit kommunalen Akteuren und Mobilitätsanbietern. Es entstehen Multiplikatorwirkungen durch Transferpotenziale sowie Imagevorteile durch nachhaltige Mobilitätslösungen.

Bedingungen für die Antragsannahme im BMM-Förderprogramm

  • Antragsberechtigte: Juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts, wirtschaftlich tätige natürliche Personen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Für kommunale Eigenbetriebe ist die Kommune antragsberechtigt.

  • Projektanforderungen: Projekte müssen innovativ und umfassend sein, basierend auf einem Mobilitätskonzept oder konzeptionellen Überlegungen. Sie decken Handlungsfelder wie Pendlerverkehre oder Flottenmanagement ab.

  • Antragsverfahren: Einreichung einer Projektskizze bis zum 11.08.2025 über das elektronische System easy-Online (Ausschlussfrist). Bei positiver Prüfung folgt die Aufforderung zur vollständigen Antragstellung.

  • Vorhabensbeginn: Projekte dürfen vor der Antragstellung nicht begonnen haben – der Beginn gilt als Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags.

  • Weitere Voraussetzungen: Antragsteller müssen ihren Hauptsitz in der EU haben und eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Es ist ein Nachweis der fachlichen Qualifikation sowie ausreichender personeller und finanzieller Kapazitäten erforderlich. Zudem muss ein Verwertungsplan vorgelegt werden, und die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben (z. B. AGVO) ist verpflichtend.

  • Ausschlüsse: Unternehmen in Schwierigkeiten, mit offenen Rückforderungsanordnungen oder in Insolvenz sind nicht förderfähig.

  • Zusätzliche Pflichten: Bereitschaft zur Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen und zur Berichterstattung über Projekterfahrungen, um den Wissenstransfer zu fördern.

Dieses Förderprogramm bietet Unternehmen und Kommunen eine starke Unterstützung bei der Umsetzung nachhaltiger Mobilitätsstrategien. Für detaillierte Beratung empfehlen wir, die offiziellen BMDV-Richtlinien zu konsultieren.

Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM) – Schwerpunkt Innovationsförderung: Zuschüsse und Bedingungen