Transformation@Bayern (T@B): Förderprogramm für KMU in Digitalisierung, Energiewende und Klimaschutz

Name des Förderprogramms

Transformation@Bayern (T@B)

Kurzzusammenfassung

Das Sonderprogramm „Transformation@Bayern“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unterstützt bayerische Unternehmen, insbesondere KMU, bei der Bewältigung von Transformationsprozessen in den Bereichen Digitalisierung, Energiewende und Klimaschutz. Ziel ist die Förderung innovativer Technologien, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen, vor allem im ländlichen Raum und im Automotiv-Sektor.

Kumulierbarkeitsregeln

Die Förderung erfolgt nach den Vorgaben der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Sie unterliegt den EU-Beihilferegeln, insbesondere der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist nur mit Darlehen oder Bürgschaften möglich, wobei die Förderhöchstsätze nicht überschritten werden dürfen (Art. 8 AGVO).

Potentielle monetäre Vorteile

Kategorien des monetären Mehrwerts

  • Zuschüsse: Hoch (über 50.000 € möglich, abhängig von der Investitionssumme und den Fördersätzen: bis zu 20 % für kleine Unternehmen, bis zu 10 % für mittlere Unternehmen, in C-Gebieten bis zu 45 % bzw. 35 %; bei Transformationsvorhaben mit Umweltschutzeffekten auch höhere Sätze möglich).
  • Darlehen: Nicht spezifiziert im Programm, jedoch können Zinszuschüsse zur Verbilligung von Darlehen der LfA Förderbank Bayern gewährt werden (Details wie Zinssatz oder Laufzeit nicht konkretisiert).
  • Steuervergünstigungen: Nicht vorgesehen im Rahmen dieses Programms.

Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts

Hoch – basierend auf den potenziell hohen Zuschüssen, insbesondere für KMU in C-Gebieten und bei umweltrelevanten Investitionen.

Hinweis auf indirekte Vorteile

Zugang zu Netzwerken durch die Zusammenarbeit mit regionalen Behörden und anderen Unternehmen sowie Marktvorteile durch die Implementierung innovativer Technologien und Prozesse.

Bedingungen für Antragsannahme

  • Antragsteller müssen gewerbliche Unternehmen (Industrie, Handwerk, Dienstleistungen, insbesondere Automotiv-Sektor) sein, mit Fokus auf KMU.
  • Investitionsvorhaben müssen den Grundvoraussetzungen der BRF oder GRW entsprechen und mindestens eines der Kriterien für Transformations- oder Digitalisierungsvorhaben erfüllen (z. B. Entwicklung neuer Produkte, Einführung innovativer Fertigungstechnologien, Integration digitaler Systeme wie Industrie 4.0).
  • Mindestinvestitionssumme beträgt 200.000 €, sowohl im „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH) als auch im sonstigen Fördergebiet.
  • Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Regierung eingereicht werden.
  • Es muss ein volks- und regionalwirtschaftliches Interesse bestehen, z. B. durch Schaffung/Sicherung von Arbeitsplätzen oder Förderung einer klimaneutralen Wirtschaft.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten (nach AGVO) oder mit offenen Rückforderungsanordnungen der EU-Kommission sind ausgeschlossen.
  • Die Finanzierung muss durch Eigenmittel oder nicht öffentlich zinsverbilligte Fremdmittel in angemessenem Umfang gesichert sein (Durchfinanzierungsbestätigung erforderlich).
Transformation@Bayern (T@B): Förderprogramm für KMU in Digitalisierung, Energiewende und Klimaschutz