Förderprogramm Technologieorientierte Unternehmensgründungen (BayTOU) – Bayern Innovativ
Das Förderprogramm Technologieorientierte Unternehmensgründungen (BayTOU) des Freistaats Bayern richtet sich an innovative Gründer und junge kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Es unterstützt risikobehaftete Entwicklungsprojekte, die auf neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen. Im Folgenden finden Sie eine umfassende Übersicht zu den Kernaspekten dieses Programms, das durch Bayern Innovativ als Projektträger umgesetzt wird.
Kurzzusammenfassung
Das BayTOU-Programm fördert Projekte der experimentellen Entwicklung mit hohem technischem und wirtschaftlichem Risiko. Es umfasst innovative Ansätze, die bis zur Prototypreife reichen und klare Wettbewerbsvorteile bieten. Auch Konzeptvorhaben (Vorentwicklung) sind förderfähig, solange noch kein tragfähiges technologisches Konzept existiert. Die Förderung zielt darauf ab, den Markteintritt zu erleichtern und Kooperationen zu stärken, ergänzt durch Netzwerke des Projektträgers.
Kumulierbarkeitsregeln
Eine Kombination mit anderen staatlichen Beihilfen oder EU-Mitteln ist nur unter den Bedingungen des Artikels 8 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) zulässig. Unternehmen in Schwierigkeiten oder solche mit ausstehenden Rückforderungen aus früheren Beihilfen sind vom Programm ausgeschlossen. Dies gewährleistet eine klare Abgrenzung und Vermeidung von Überschneidungen.
Potentielle monetäre Vorteile
Das Programm bietet attraktive Zuschüsse, die je nach Projektart und Unternehmensgröße variieren. Darlehen oder Steuervergünstigungen sind nicht vorgesehen.
Zuschüsse für Entwicklungsvorhaben
Bis zu 25 % der förderfähigen Kosten werden übernommen. Bei kleinen Unternehmen kommt eine Aufstockung um 20 Prozentpunkte hinzu, bei mittleren Unternehmen um 10 Prozentpunkte. Für Softwareunternehmen gilt eine Obergrenze von maximal 150.000 €, was den monetären Mehrwert als hoch bewertet.
Zuschüsse für Konzeptvorhaben
Hier beträgt die Förderquote bis zu 25 % der förderfähigen Kosten, bei kleinen Unternehmen plus 10 Prozentpunkte. Die maximale Fördersumme liegt bei 26.000 €, in Ausnahmefällen bis 52.000 € – eine mittlere Bewertung des Mehrwerts.
Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts
Hoch, insbesondere durch die potenziellen Zuschüsse für Entwicklungsvorhaben bis 150.000 €. Indirekte Vorteile umfassen den Zugang zu Netzwerken und Beratung durch Bayern Innovativ, die den Markteintritt und Kooperationen erleichtern.
Bedingungen für Antragsannahme
Um förderfähig zu sein, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
- Antragsberechtigung: Personen mit Gründungsabsicht oder technologieorientierte KMU, die weniger als 6 Jahre existieren und maximal 10 Mitarbeiter haben.
- ProjektRisiko: Erhebliches technisches und wirtschaftliches Risiko, aber technische Machbarkeit.
- Zielsetzung: Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen bis zur Prototypreife mit Wettbewerbsvorteilen und Marktchancen.
- Regionaler Bezug: Das Projekt muss überwiegend in Bayern umgesetzt werden.
- Antragszeitpunkt: Der Antrag ist vor Projektbeginn beim Projektträger einzureichen.
- Finanzielle Voraussetzungen: Nachweis ausreichender Bonität sowie Eigen- oder Fremdmittel (ohne andere öffentliche Hilfen).
- Know-how: Vorhandensein notwendigen technischen und betriebswirtschaftlichen Wissens.
- Ausschlüsse: Keine Förderung für Unternehmen in Schwierigkeiten oder Insolvenzverfahren.
Dieses Programm bietet eine solide Grundlage für technologiegetriebene Innovationen in Bayern und kann den Einstieg in den Markt erheblich beschleunigen.