Kreatives Europa (2021-2027): EU-Förderprogramm für Kultur und Kreativsektor
Name des Förderprogramms
Kreatives Europa (2021-2027)
Kurzzusammenfassung
"Kreatives Europa" ist das Leitprogramm der Europäischen Kommission zur Unterstützung des kulturellen und audiovisuellen Sektors. Es umfasst die Aktionsbereiche Kultur, MEDIA und sektorübergreifende Maßnahmen. Ziel ist die Förderung der europäischen kulturellen Vielfalt, der Wettbewerbsfähigkeit des Kultur- und Kreativsektors sowie die Unterstützung von Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, Preisgeldern oder Auftragsvergaben.
Kumulierbarkeitsregeln
Fördermittel aus "Kreatives Europa" können mit anderen EU-Programmen kombiniert werden, solange dieselben Kosten nicht doppelt abgedeckt werden. Die kumulierten Finanzmittel dürfen die förderfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten. Projekte, die die Qualitätsanforderungen erfüllen, aber aufgrund von Haushaltsbeschränkungen nicht gefördert werden, können ein Exzellenzsiegel erhalten und aus anderen EU-Fonds wie dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung unterstützt werden.
Potentielle monetäre Vorteile
Kategorien des monetären Mehrwerts
- Zuschüsse: Hoch (über 50.000 € möglich, abhängig von der Maßnahme und dem Projektumfang; Gesamtbudget des Programms 2,44 Mrd. € für 2021-2027)
- Darlehen: Nicht relevant (keine spezifischen Darlehensangebote im Programm enthalten)
- Steuervergünstigungen: Nicht relevant (keine direkten Steuervergünstigungen im Programm vorgesehen)
Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts
Hoch (aufgrund des erheblichen Budgets und der möglichen Zuschusshöhe)
Hinweis auf indirekte Vorteile
Zugang zu europäischen Netzwerken, Förderung von grenzüberschreitender Zusammenarbeit, erhöhte Sichtbarkeit und Marktzugang durch Projekte wie Kulturhauptstädte Europas oder europäische Filmpreise.
Bedingungen für Antragsannahme
- Antragsteller müssen juristische Personen (z. B. Unternehmen oder Organisationen) sein, die im Kultur- und Kreativsektor tätig sind, und seit mindestens 2 Jahren rechtlich bestehen.
- Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.
- Teilnahmeberechtigt sind Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten, assoziierten Drittländern (z. B. EWR-Länder, Bewerberländer) und unter bestimmten Bedingungen auch aus anderen Drittländern.
- Projekte müssen einen europäischen Mehrwert bieten, z. B. durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit oder Förderung der kulturellen Vielfalt.
- Anträge werden im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen über das EU-Ausschreibungsportal gestellt; spezifische Anforderungen und Fristen sind in den jährlichen Arbeitsprogrammen definiert.
- Unterstützung bei der Antragstellung bieten nationale Kontaktstellen wie der Creative Europe Desk Deutschland.