Gigabit-Mitfinanzierung Baden-Württemberg: Förderprogramm für Breitbandausbau in unterversorgten Gebieten

Das Förderprogramm Gigabit-Mitfinanzierung Baden-Württemberg zielt darauf ab, den Ausbau von Gigabit-fähigen Telekommunikationsnetzen in Baden-Württemberg voranzutreiben. Es bietet eine Mitfinanzierung durch das Land, die die Bundesförderung nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 ergänzt. Zielgruppe sind Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, um unterversorgte Gebiete mit hochperformanten Breitbandnetzen auszustatten.

Kumulierbarkeitsregeln

Die Förderung lässt sich nahtlos mit der Bundesförderung nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 kombinieren. Allerdings darf die Gesamtförderquote aus Bund und Land 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Sollten zusätzliche Fördermittel hinzukommen, wird der Landesanteil entsprechend angepasst, um die Obergrenze einzuhalten.

Potentielle monetäre Vorteile

Dieses Programm bietet vor allem in Form von Zuschüssen erhebliche finanzielle Unterstützung. Die Zuschüsse sind hoch und können über 50.000 € betragen, abhängig von den zuwendungsfähigen Ausgaben und der ergänzenden Bundesförderung. Der Landesanteil deckt einen wesentlichen Teil der Projektkosten ab. Darlehen oder Steuervergünstigungen spielen in diesem Kontext keine Rolle.

Insgesamt ergibt sich ein hoher monetärer Mehrwert, da die Kombination aus Landes- und Bundesmitteln einen großen Anteil der Ausgaben übernehmen kann. Indirekt fördert der verbesserte Gigabit-Zugang die regionale Attraktivität für Unternehmen und Einwohner, was langfristig wirtschaftliche Impulse schafft.

Bedingungen für Antragsannahme

Um Fördermittel zu erhalten, müssen Antragsteller Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüsse solcher Körperschaften sein. Voraussetzung ist ein positiver Zuwendungsbescheid des Bundes nach der Gigabit-Richtlinie 2.0. Die Förderung beschränkt sich auf Projekte, die den Ausbau von Gigabit-Netzen in unterversorgten Gebieten umsetzen.

Anträge werden ausschließlich online über das Serviceportal Baden-Württemberg eingereicht. Jede Änderung im Projektverlauf oder im Bundesbescheid muss der Bewilligungsbehörde, dem Innenministerium, unverzüglich gemeldet werden. Zudem gelten strenge Dokumentations- und Verwendungsnachweispflichten, wie der Nachweis der Mittelverwendung innerhalb eines Jahres nach Projektabschluss.

Gigabit-Mitfinanzierung Baden-Württemberg: Förderprogramm für Breitbandausbau in unterversorgten Gebieten