Digitales Gesundheitsamt 2025: Förderprogramm für Digitalisierung im Öffentlichen Gesundheitsdienst

Das Förderprogramm Digitales Gesundheitsamt 2025 (Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst) ist eine zentrale Initiative zur Modernisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Deutschland. Es konzentriert sich auf die Digitalisierung, um den Infektionsschutz zu verbessern und die Interoperabilität von IT-Systemen zu steigern. Mit einem Förderzeitraum von 01.01.2022 bis 31.12.2026 unterstützt es Einrichtungen in Kommunen, Landkreisen und Ländern bei der Erhöhung ihres digitalen Reifegrads.

Kurzzusammenfassung des Förderprogramms

Das Programm fördert gezielt Modellprojekte, koordinierte Landesmaßnahmen und länderübergreifende ELFA-Maßnahmen (Ein Land für Alle). Der Fokus liegt auf der Stärkung des ÖGD durch digitale Lösungen, die den Infektionsschutz effizienter gestalten. Gefördert werden Investitionen in Personal, Sachmittel und IT-Infrastruktur, um den digitalen Reifegrad nachweislich zu verbessern. Das Gesamtvolumen beträgt 555 Mio. EUR, abzüglich Verwaltungskosten, und wird basierend auf Einwohnerzahl und Anzahl der Gesundheitsämter auf die Länder verteilt.

Kumulierbarkeitsregeln und Förderbedingungen

Eine Doppelförderung ist strikt ausgeschlossen. Gleiche Anwendungsfälle dürfen nicht parallel in verschiedenen Förderformaten wie Modellprojekten und Landesmaßnahmen unterstützt werden. Aktivitäten müssen inhaltlich und kostenmäßig komplementär zu anderen Programmen sein und den allgemeinen EU-Beihilferegeln entsprechen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss aus nationalen Haushaltsmitteln, oft als Vollfinanzierung im Sinne einer Fehlbedarfsdeckung.

Monetäre Vorteile und indirekte Nutzen

Der monetäre Mehrwert ist hoch, da Zuschüsse das Kerninstrument darstellen. Es gibt keine Darlehen oder Steuervergünstigungen, aber die Vollfinanzierung förderfähiger Kosten wie Personal, Sachmittel und Investitionen macht das Programm attraktiv. Das Gesamtvolumen von 555 Mio. EUR ermöglicht erhebliche finanzielle Entlastung für berechtigte Einrichtungen.

Indirekt profitieren Antragsteller von Netzwerken wie AGORA für den Austausch, besserer regionaler und überregionaler Zusammenarbeit sowie langfristigen Effizienzgewinnen durch gesteigerte digitale Kompetenz im ÖGD.

Bedingungen für die Antragsannahme

Antragsberechtigt sind ausschließlich Einrichtungen des ÖGD in kommunaler oder Landesträgerschaft – IT-Dienstleister oder Dritte sind nicht zugelassen. Vorhaben müssen den digitalen Reifegrad gemäß einem spezifischen Modell mindestens auf Stufe 3 in allen Dimensionen bis zum Programmende heben oder um zwei Stufen in mindestens drei Dimensionen verbessern.

Der Schwerpunkt liegt auf Infektionsschutz; bei anderem Fokus muss ein Beitrag zur digitalen Reife und Interoperabilität nachgewiesen werden. Standards zu Interoperabilität, IT-Sicherheit (mindestens 15 % des Projektvolumens) und Datenschutz sind einzuhalten. Die Machbarkeit wird durch Zeit- und Meilensteinpläne belegt, inklusive Selbsteinschätzung des Reifegrads bei Modellprojekten.

Bei Landesmaßnahmen ist eine Abstimmung mit anderen Ländern zur Vermeidung von Doppelförderung erforderlich, ggf. als ELFA-Maßnahme. Anträge werden in den Förderaufrufen 2022 und 2024 eingereicht, mit fristgerechten Nachweisen während der Laufzeit.

Dieses Förderprogramm bietet eine wertvolle Gelegenheit für den ÖGD, digital voranzukommen und den Infektionsschutz zu optimieren.

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