Markterschließungsprogramm (MEP) für KMU: Förderung für den Markteintritt ins Ausland

Das Markterschließungsprogramm (MEP) für kleine und mittlere Unternehmen ist eine wertvolle Förderung, die speziell auf den Einstieg in ausländische Märkte abzielt. Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), richtet sich das Programm an KMU, die ihr Auslandsgeschäft ausbauen möchten. Es umfasst branchenübergreifende Projekte in Bereichen wie Umwelttechnologien, Gesundheitswirtschaft und Maschinenbau. Unternehmen erhalten Zugang zu Marktinformationen, Netzwerkaufbau und direkten Geschäftskontakten durch Formate wie Markterkundungen, Geschäftsanbahnungen und Informationsveranstaltungen.

Kumulierbarkeitsregeln

Die Förderung folgt den EU-Bestimmungen für De-minimis-Beihilfen. KMU müssen eine De-minimis-Erklärung abgeben, die bestätigt, dass die Freigrenze von 300.000 Euro innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren nicht überschritten wurde. Bei Überschreitung der Grenze tragen Unternehmen die Kosten für Beratungsleistungen selbst. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, solange die De-minimis-Grenze eingehalten wird. Dies macht das MEP flexibel einsetzbar in einer breiten Palette von Exportstrategien.

Potentielle monetäre Vorteile

Zuschüsse

Das Programm bietet Zuschüsse in einer Höhe von 10.000 bis 50.000 Euro. Diese decken einen Großteil der Organisations- und Informationskosten ab. Für Auslandsformate wie Markterkundungen oder Geschäftsanbahnungen ist der Eigenanteil begrenzt, während Reise- und Unterbringungskosten selbst getragen werden müssen. Bei digitalen Formaten sinkt der Eigenanteil um 50 Prozent. Die Teilnahme an Informationsveranstaltungen in Deutschland ist in der Regel kostenlos, eventuell mit einer Aufwandspauschale von 30 Euro.

Darlehen und Steuervergünstigungen

Darlehen sind für dieses Programm nicht relevant, ebenso wie Steuervergünstigungen.

Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts

Der monetäre Mehrwert wird als mittel eingestuft. Die Zuschüsse bieten eine relevante finanzielle Unterstützung, sind jedoch durch Eigenanteile und die De-minimis-Regelung eingeschränkt. Der tatsächliche Vorteil variiert je nach Art und Anzahl der teilgenommenen Projekte.

Indirekte Vorteile

Neben den direkten Zuschüssen entsteht ein hoher Mehrwert durch den Zugang zu internationalen Netzwerken, direkte Geschäftskontakte im Ausland, Marktinformationen und die Chance, Exportumsätze zu steigern. Jährlich werden durch Geschäftsanbahnungen und Leistungsschauen über 100 Millionen Euro an Exportumsätzen generiert.

Bedingungen für Antragsannahme

Teilnahmeberechtigt sind KMU mit Sitz in Deutschland, die ihr Auslandsgeschäft auf- oder ausbauen wollen. Auch Großunternehmen können teilnehmen, aber mindestens 50 Prozent der Teilnehmer müssen KMU sein, die Vorrang erhalten. Die Anmeldung erfolgt über die jeweiligen Projektträger oder Durchführer, wobei Umsatz- und Mitarbeiterzahlen angegeben werden müssen.

Zusätzlich ist die Abgabe einer De-minimis-Erklärung erforderlich, um zu bestätigen, dass die EU-Freigrenze von 300.000 Euro in drei Steuerjahren nicht ausgeschöpft ist. Die Auswahl basiert auf Kriterien wie der Marktfähigkeit der Produkte oder Dienstleistungen und der Nachfrage im Zielland. So wird sichergestellt, dass die Förderung gezielt bei vielversprechenden Exportprojekten ankommt.

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