BMWi-Innovationsgutscheine (go-inno): Förderung für KMU bei Produkt- und Verfahrensinnovationen
Das Förderprogramm „BMWi-Innovationsgutscheine (go-inno)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) richtet sich speziell an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Es unterstützt die Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen durch externe Beratungsleistungen. In diesem Beitrag analysieren wir die wesentlichen Aspekte des Programms, einschließlich Voraussetzungen, Vorteilen und Bedingungen.
Kurzzusammenfassung des Förderprogramms
Das go-inno-Programm zielt auf KMU mit bis zu 100 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 20 Millionen Euro ab. Es fördert externe Beratungen durch autorisierte Unternehmen in zwei Stufen:
- Leistungsstufe 1: Potenzialanalyse – Identifikation von Innovationspotenzialen.
- Leistungsstufe 2: Realisierungskonzept – Entwicklung konkreter Umsetzungspläne.
Die Förderung umfasst bis zu 50 % der Beratungskosten, ohne thematische Einschränkungen. Ausgenommen sind jedoch die Sektoren Landwirtschaft und Fischerei. Förderfähige Kosten basieren auf einem Netto-Satz von bis zu 1.100 € pro Beratertag, mit Limits von maximal 8 Tagen (plus 2 bei Dritten) in Stufe 1 und 20 Tagen (plus 5 bei Dritten) in Stufe 2.
Kumulierbarkeitsregeln
Die go-inno-Förderung lässt sich mit anderen staatlichen Beihilfen kombinieren, solange unterschiedliche beihilfefähige Kosten betroffen sind. Bei Überschneidungen gilt: Die Kumulierung ist nur zulässig, wenn die höchste Beihilfeintensität oder der maximale Beihilfebetrag nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO, Verordnung (EU) Nr. 651/2014) nicht überschritten wird. Dies ermöglicht eine flexible Nutzung in Kombination mit weiteren Programmen.
Potentielle monetäre Vorteile
Kategorien des monetären Mehrwerts
- Zuschüsse: Mittel (10.000 - 50.000 €). Pro Unternehmen und Kalenderjahr sind maximal 20.000 € Förderwert möglich, basierend auf bis zu fünf Innovationsgutscheinen. Darlehen und Steuervergünstigungen sind in diesem Programm nicht relevant.
Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts
Der finanzielle Vorteil wird als mittel eingestuft. Mit bis zu 20.000 € pro Jahr und Unternehmen trägt go-inno wesentlich zur Kostensenkung bei Innovationsberatungen bei, was für KMU einen relevanten Impuls darstellt.
Hinweis auf indirekte Vorteile
Neben den direkten Zuschüssen bietet das Programm Zugang zu qualifizierten Beratungsunternehmen, Professionalisierung des Innovationsmanagements, Netzwerkmöglichkeiten durch Kooperationen mit Technologiegebern und Infos zu weiteren Förderoptionen.
Bedingungen für Antragsannahme
Um am Programm teilzunehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Unternehmen ist ein KMU (weniger als 100 Mitarbeiter, Jahresumsatz oder Bilanzsumme max. 20 Mio. €) mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
- Es handelt sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß AGVO und es gibt keine offenen Rückforderungsanordnungen der EU-Kommission.
- Die Beratung erfolgt durch ein vom BMWi autorisiertes Beratungsunternehmen.
- Der Eigenanteil (mindestens 50 % der Kosten plus Umsatzsteuer) wird vollständig vom Unternehmen getragen.
- Vor Vertragsabschluss dürfen keine Beratungsleistungen begonnen oder Vorbereitungsbeziehungen eingegangen worden sein.
- Weder das Unternehmen noch das Beratungsunternehmen befinden sich in Insolvenzverfahren oder Zahlungseinstellung.
- Die Beratung muss wettbewerbs- und vertriebsneutral sein; weitere Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien sind zu melden.
Diese Analyse gibt einen klaren Überblick über das BMWi-Innovationsgutscheine (go-inno)-Programm und hilft KMU, die Eignung und Anforderungen schnell zu bewerten. Für detaillierte Antragsinformationen empfehlen wir die offiziellen BMWi-Ressourcen.